Differenzialschutz

Differenzialschutz
Dif|fe|ren|zi|al|schutz 〈m.; -es; unz.〉 Einrichtung in gefährdeten elektr. Systemen gegen unzulässig hohe Spannungen od. elektr. Ströme; oV 〈fachsprachl.〉 Differentialschutz

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Differenzialschutz,
 
Schutzeinrichtung gegen Störungen in elektrischen Anlagen (v. a. Generatoren, Transformatoren, Sammelschienen); beruht darauf, dass die Stromstärken der in den zu schützenden Anlagenteil hinein- und herausfließenden, im Normalbetrieb genau gleich starken Ströme verglichen werden (Stromvergleichsschutz); bei Ungleichheit spricht ein Differenzialrelais an und liefert z. B. einen Impuls zum Abschalten des gestörten Anlageteils.

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Dif|fe|ren|zi|al|schutz, (auch:) Differentialschutz, der (Elektrot.): Schutzeinrichtung gegen Störungen in elektrischen Anlagen.

Universal-Lexikon. 2012.

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